Mit Wirkung vom 18.04..2020 wurde mit Wirkung bis einschließlich 3. Mai 2020 eien neue Allgemeinverfügung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS), (Az: Az: 15-5422/4), in Kraft gesetzt.
Inhaltlich neu ist die Öffnung der Schulen für die Abschlussklassen sowie eine Erweiterung des Personenkreises für die Notbetreuung. Es sind hier als Sektoren der kritischen Infrastruktur neu hinzugekommen:
Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
* Notarinnen und Notare
* Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
* Steuerberaterinnen und Steuerberater
* Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher
* Rechtliche Betreuerinnen und Betreuer i. S. von § 1896 BGB
Sicherstellung der öffentlichen Infrastruktur und Versorgungssicherheit
* Betriebsnotwendiges Personal der gesetzlochen Unfallversicherung
* Bestattungswesen
Einzel- und Großhandel, Handwerk, Ernährungs- und Landwirtschaft
* Verkaufspersonal im Einzelhandel
* Handwerker, soweit in der Sächsischen Corona-Schutzverordnung zugelassen
* Gewerkschaften
Gesundheitsversorgung und Pflege
* Betriebsnotwendiges Personal der Heilberufekammern
* Beratungskräfte für die Beratung nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz
* Beschäftigte der stationären Kinder-, Jugend- und Behindertenhilfe
* Tierpfleger in Tierheimen, Tierparks und Zoos
Bildung und Erziehung
* Schuldienst (öffentliche Schulen und Schulen in freier Trägerschaft), einschließlich Schülerinnen und Schüler mit eigenen Kindern mit Betreuungsbedarf
Unterlagen zum Herunterladen:
Liste Sektoren der kritischen Infrastruktur
Formular zur Beantragung Notbetreuung