Die Sächsische Staatsregierung hat eine neue Allgemeinverfügung für Schulen und Kitas vor dem Regelbetrieb ab 18. Juli erlassen:
Alle ab dem 18. Juli verbindlichen Änderungen der Allgemeinverfügung zur Regelung des Betriebes von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und von Schulen lesen Sie im Blog des Kultusministeriums
Neu in Schulen:
- Eltern und andere externe Partner dürfen mit Zustimmung der Schulleitung wieder in die Schulen
- Schulische Veranstaltungen sind unter Einhaltung der allgemeinen Hygienebestimmungen zulässig
- Eltern und externe Partner sind verpflichtet, während ihres Aufenthaltes auf dem Schulgelände eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Bei Vorliegen eines wichtigen pädagogischen Grundes entfällt die Verpflichtung
- Internate an Schulen können ab dem 18. Juli 2020 den Regelbetrieb aufnehmen
- Die sonderpädagogische Diagnostik im Rahmen des Verfahrens zur Feststellung von sonderpädagogischem Förderbedarf kann mit Einwilligung der Personensorgeberechtigten durchgeführt werden. Das Gleiche gilt für Verfahren bei Kindern, die zum Schuljahr 2020/2021 eingeschult werden sollen.
Neu in Kita und Hort:
- Die Gesundheitsbescheinigung bleibt bis zum 30. August bestehen
- Der Hort startet mit den Sommerferien in den Regelbetrieb
- Einrichtungsfremden Personen, insbesondere Eltern, Personensorgeberechtigten oder andere zum Abholen Berechtigten, ist das Betreten der Einrichtung gestattet. Sie sind verpflichtet, während ihres Aufenthaltes auf dem Einrichtungsgelände eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen und einen ausreichenden Abstand zu anderen Personen zu wahren
- Elternabende, Elterngespräche, Fachberatung, ärztliche und zahnärztliche Untersuchungen oder Vorsorgeangebote sowie sonstige Veranstaltungen, die dem pädagogischen Konzeption der jeweiligen Einrichtung entsprechen, sind zulässig. Auf dem Einrichtungsgelände ist ein ausreichender Abstand zwischen erwachsenen Personen einzuhalten
- Einrichtungsbezogene Veranstaltungen sind unter Einhaltung der allgemeinen Hygienebestimmungen und eines ausreichenden Abstandes zwischen den Beteiligten auf dem Einrichtungsgelände mit Zustimmung der Einrichtungsleitung gestattet
(Quelle: www.coronavirus.sachsen.de/)
Weiterführende Unterlagen zum Herunterladen:
Medieninformation des Staatsministeriums für Kultus vom 14. Juli 2020
Konzept des SMK zur Sicherstellung des Regelbetriebes in Schule und Kita im neuen Schuljahr